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Das von der UNESCO erfasste Welterbe setzt sich aus dem Weltkulturerbe und dem Weltnaturerbe zusammen. Insgesamt umfasst die UNESCO-Liste des Welterbes 878 Denkmäler in 145 Ländern. Davon sind 679 als Kulturdenkmäler und 174 als Naturdenkmäler gelistet, weitere 25 Denkmäler werden sowohl als Kultur- als auch als Naturerbe geführt.
Der Liste des Welterbes liegt das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) zugrunde. Es wurde am 16. November 1972 auf der 17. Generalkonferenz der UNESCO in Paris verabschiedet und trat am 17. Dezember 1975 in Kraft. Leitidee der Welterbekonvention ist die „Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen.“
Ein zwischenstaatliches Gremium, das World Heritage Committee, ist für die Implementierung der Welterbekonvention verantwortlich. Seine 21 Mitglieder sind Staatenvertreter, die alle Kontinente und Kulturkreise repräsentieren. Sie werden von der Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention gewählt. Das Komitee entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Welterbestätten in die UNESCO-Liste und prüft, ob die bereits gelisteten Stätten den Kriterien der Welterbekonvention noch entsprechen. Es unterstützt die 185 Unterzeichnerstaaten beim Schutz und/oder der Restaurierung durch fachliche und materielle Hilfe.
Drei internationale Fachgremien beraten das Welterbekomitee: Im Bereich des Kulturerbes sind dies der Internationale Rat für Denkmalpflege ICOMOS und das Internationale Studienzentrum für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut ICCROM, im Bereich des Naturerbes die Internationale Union zur Erhaltung der Natur IUCN. Sie nehmen beratend an den Tagungen des Welterbekomitees teil.
Das Welterbezentrum ist das ständige Sekretariat des Welterbekomitees und organisatorisch in den Kultursektor des UNESCO-Sekretariats in Paris integriert. Es hat die Aufgabe, die vom Welterbekomitee getroffenen Beschlüsse umzusetzen, zu protokollieren, zu dokumentieren und zu publizieren. Es organisiert die Tagungen der Generalversammlung und des Komitees, nimmt die Nominierungsanträge für die Welterbeliste entgegen, koordiniert das Monitoring der Welterbestätten und organisiert die periodische Berichterstattung. Es betreut den Welterbefonds, koordiniert internationale Hilfsprojekte und unterstützt die Vertragsstaaten bei der Umsetzung der Ziele und Programme im Rahmen der Welterbekonvention.
Außerdem hat die UNESCO das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes (2003) und das Übereinkommen zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser (2001) verabschiedet. Bisher wurde sie von 14 Staaten ratifiziert. Sie tritt bei 20 ratifizierenden Staaten in Kraft. Bereits mit dem Übereinkommen zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Haager Konvention) wurden 1954 erstmals internationale Normen zur Erhaltung des Kulturerbes gesetzt.
Die UNESCO führt auch eine Liste des Weltdokumentenerbes (Memory of the World), die weltweit bedeutende dokumentarische Zeugnisse in Archiven, Bibliotheken und Museen, darunter wertvolle Buchbestände, Handschriften, Partituren, Unikate, Bild-, Ton- und Filmdokumente umfasst, sowie eine Liste der Meisterwerke des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit.